Unsere allgemeinen Vertragsbedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der H&P Touristik GmbH, Bonn. Lesen Sie diese deshalb bitte sorgfältig durch.
1. Allgemein
Die von Ihnen gemietete Ferienwohnung/-haus ist nicht Eigentum der H&P Touristik GmbH in Bonn. Die H&P Touristik GmbH ist deshalb lediglich als Mietvermittler im Namen und auf Rechnung des Wohnungseigentümers tätig. Sie ist jedoch vom Eigentümer berechtigt und bevollmächtigt, die im Zusammenhang mit der Vermietung stehenden Rechtsgeschäfte für den/die Eigentümer*in abzuwickeln.
2. Anmeldungen / Buchungen
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie dem/der Wohnungseigentümer*in, vertreten durch die H&P Touristik GmbH in Bonn verbindlich an, einen Mietvertrag über die vorgesehene Wohnung abzuschließen. Ihre Anmeldung kann sowohl mündlich (auch telefonisch) als auch schriftlich (Brief, Fax, E-Mail, Internet) erfolgen. Der Mietvertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch die H&P Touristik GmbH und dem Eingang der von Ihnen zu leistenden Anzahlung auf unserem Konto zustande. Bei Nichtzahlung innerhalb der vereinbarten Frist kommt kein Vertrag zu Stande. Sollte Ihnen unsere Buchungsbestätigung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Ihrer Anmeldung vorliegen, wenden Sie sich bitte unverzüglich an unsere Buchungszentrale in Bonn. Auch fernmündliche Mietverträge bedürfen der schriftlichen Buchungsbestätigung. Dies gilt nicht, wenn der Zeitraum zwischen Buchung und Anreise weniger als 7 Tage beträgt und eine schriftliche Bestätigung aus zeitlichen Gründen nicht mehr sinnvoll ist. In diesem Fall wird auch der fernmündliche Vertrag für beide Seiten verbindlich.
3. Preise
Diese Preise entsprechen dem Stand der Drucklegung. Bitte haben Sie Verständnis, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches Änderungen von Preisen möglich sind, was wir uns deshalb ausdrücklich vorbehalten müssen. Über die für Ihre konkrete Buchung geltenden Preise werden wir Sie selbstverständlich vor Vertragsabschluss unterrichten.
3.1. Kurtaxe/sonstige Abgaben
Sofern am Ort der gemieteten Ferienwohnung nach den örtlichen Vorschriften eine Kurtaxe oder eine sonstige Abgabe von den (Ferien-) Gästen zu entrichten ist, ist diese im Mietpreis nicht enthalten und muss von Ihnen vor Ort gesondert bezahlt werden.
3.2. Buchungsgebühr
Für jede Buchung, die nicht „online“ erfolgt, berechnen wir eine einmalige Buchungsgebühr in Höhe von 18,00 €.
3.3. Spätanreise
Die für Ihren geplanten Ferienort geltenden Anreisezeiten entnehmen Sie bitte Ihrer Buchungsbestätigung. Für eine Anreise außerhalb der Anreisezeiten berechnen wir eine Spätanreisegebühr in Höhe von einmalig 50,00 €.
4. Haustiere
Haustiere dürfen nur nach ausdrücklicher Einverständniserklärung durch uns mitgebracht werden. Ohne diese Einverständniserklärung kann der Einzug mit dem Haustier durch uns oder unsere Mitarbeiter*innen vor Ort verweigert werden.
5. Änderungen
Innerhalb der ersten 10 Tage nach Buchung (Abschluss des Mietvertrages) können Änderungen kostenfrei vorgenommen werden. Dies gilt auch bei kurzfristigen Buchungsabschlüssen mit Anreise innerhalb dieser Frist. Werden auf Ihren Wunsch hin ab dem 11. Tag Änderungen der Personenzahl, eine Verlängerung der Mietdauer oder eine Verschiebung des Mietzeitraumes für die selbe Wohneinheit getätigt, so wird hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 12,00 € berechnet. Diese Änderungen sind nur bis 14 Tage vor Anreise möglich! Umbuchungen auf eine andere Wohneinheit und eine Verkürzung der Mietdauer sind bis 90 Tage vor Mietbeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € möglich. Danach ist nur noch eine Stornierung (vgl. Siehe Ziffer 9.) der bestehenden Buchung und Neubuchung (Verfügbarkeit der anderen Wohneinheit vorausgesetzt) möglich.
6. Zahlung
Bei Erhalt unserer Buchungsbestätigung, die zugleich Ihre Rechnung darstellt, werden 20% des Gesamtmietpreises, mindestens jedoch 50,00 € als Anzahlung fällig. Diese sind umgehend unter Angabe Ihrer Buchungsnummer auf das angegebene Konto der H&P Touristik GmbH in Bonn zu zahlen. Der Restmietpreis muss ebenfalls bis spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn auf diesem Konto eingegangen sein. Bei Buchungen innerhalb der 4-Wochen-Frist wird der Gesamtmietpreis sofort fällig.
7. Mängel unserer Vertragsleistungen und Mängel des Mietobjekts
Trotz aller Bemühungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen Grund zu Reklamationen bezüglich unserer Vermittlungsleistungen oder bezüglich des vermittelten Ferienobjekts besteht. In einem solchen Fall müssen die Beanstandungen / Mängel, sofern sie vor Beginn der Mietzeit auftreten, unverzüglich der H&P Touristik GmbH in Bonn gemeldet werden. Sofern Mängel nach Beginn der Mietzeit auftreten, müssen diese unverzüglich den Mitarbeitern*innen in dem für das Mietobjekt zuständigen Vermietungsbüro der H&P Touristik GmbH vor Ort zugeleitet werden. Sollte es uns im Falle einer berechtigten Reklamation – wider Erwarten - nicht möglich sein, das Problem in angemessener Frist zu beheben, können Sie gesetzliche Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages geltend machen. Dies muss in schriftlicher Form innerhalb eines Monats nach Ablauf des Mietzeitraumes an die H&P-Touristik GmbH in Bonn erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn Sie ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind. Für die Verjährung aller Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages durch die Vermieterseite wird eine Frist von 1 Jahr vereinbart. Diese Frist beginnt mit dem Tag des vertraglich vorgesehenen Mietendes.
7.1. Unmöglichkeit der Anmietung aufgrund von Eigentümerwechsel oder Schaden
Sollte die von Ihnen gebuchte Wohneinheit (worauf wir keinen Einfluss haben) überraschend unterjährig verkauft werden oder einen schweren Schaden aufweisen und eine Anmietung infolgedessen nichtmehr möglich sein (ohne, dass die H&P Touristik GmbH daran ein Verschulden trifft), so werden Sie umgehend darüber informiert. Wir werden Ihnen dann eine gleichwertige Wohneinheit anbieten oder Ihnen alternativ die geleistete Zahlung erstatten. In einem solchen Fall entstehen für den Mieter keinerlei weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz gegenüber der H&P Touristik GmbH in Bonn.
8. Ersatzmieter
Kann der/die Mieter*in aus zwingenden Gründen die angemietete Ferienwohnung nicht selbst wie vorgesehen nutzen, so steht ihm/ihr das Recht zu, gegen eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € eine/einen Ersatzmieter*in zu benennen. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Absicht spätestens bis 14 Tage vor dem Mietbeginn der H&P Touristik GmbH unter genauer Angabe der Ersatzmieters (Name, Anschrift, Personenzahl) mitgeteilt wird. Die H&P Touristik GmbH kann dem Wechsel des Mieters widersprechen, wenn Gründe vorliegen, die in der Person des Ersatzmieters liegen und/oder wenn gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen.
9. Rücktritt
Sie können jederzeit und ohne Angabe von Gründen vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten. Dies muss der H&P Touristik GmbH in Bonn in jedem Fall schriftlich mitgeteilt werden. In diesem Fall wird sich die H&P Touristik GmbH in Bonn bemühen, die Ferienwohnung anderweitig zu vermieten. Gelingt dies jedoch nicht, haben Sie eine angemessene Entschädigung (Rücktrittsgebühren) gemäß nachfolgender Aufstellung zu entrichten. Bei Buchung des verbesserten Reiserücktritts (siehe 9.1) gelten gesonderte Bedingungen.
Rücktrittsfristen | Rücktrittsgebühren | verbesserter Reiserücktritt |
---|---|---|
bis 10 Tage nach Buchungsdatum | kostenlos | 50,00 € |
bis 45 Tage vor Mietbeginn | 20 % der Gesamtmiete | 50,00 € |
44 bis 22 Tage vor Mietbeginn | 50 % der Gesamtmiete | 50,00 € |
ab 21 Tage vor Mietbeginn | 80 % der Gesamtmiete | 50,00 € |
Nach Ablauf des gebuchten Zeitraumes erfolgt eine Prüfung auf Weitervermietung des gebuchten Objektes. Sollte dies der Fall sein, so reduzieren sich die Stornogebühren nachträglich auf eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € und Sie erhalten die Differenz von uns zurück.
9.1. Verbesserter Reiserücktritt
Der verbesserte Reiserücktritt kann nur unmittelbar mit Ihrer Buchung oder bis maximal 10 Tage nach Buchungsdatum abgeschlossen werden und wird mit einem Zuschlag von 4% der Gesamtmiete berechnet. Bei Rücktritt vom Mietvertrag aus wichtigem Grund erhalten Sie 100% des gezahlten Mietpreises inkl. dem Zuschlag von 4% und abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 EURO in Form eines Gutscheins zurück. Der Gutschein kann zu einem späteren Zeitpunkt nur in derselben Wohneinheit oder falls nicht verfügbar, in einer vergleichbaren Einheit eingelöst werden. Ferner besteht die Möglichkeit, den Gutschein an einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall muss die Weitergabe an einen Dritten schriftlich bei der H&P Touristik GmbH in Bonn angezeigt werden.
Als wichtige Gründe (Nachweis erforderlich) im Rahmen des verbesserten Reiserücktritts gelten:
- Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung des Mieters oder eines im Haushalt des Mieters wohnenden nahen Familien angehörigen
- Schäden am bewohnten Eigentum des Mieters infolge von Feuer, Elementarereignissen oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten
- unerwartete Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Mieters oder eines mitreisenden Familienangehörigen durch den Arbeitgeber
- Wiedereinstellung des Mieters oder eines mitreisenden Familienangehörigen nach Arbeitslosigkeit
- ein Unfall während der Anreise, sofern das Auto dadurch nicht mehr fahrbereit ist
- von Behörden verhängter Quarantäneaufenthalt auf Grund eines Corona-Virus Verdachts
Der erforderliche Nachweis muss innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Stornierung bei der H&P Touristik GmbH in Bonn eingereicht werden.
9.2 Gegenbeweis
Es bleibt Ihnen stets der Nachweis vorbehalten, dass uns und/oder dem/der Vermieter*in kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
10. Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen müssen in beiderseitigem Interesse immer in Textform erfolgen.
11. Aufhebung des Reisevertrages
Wird die Erfüllung des Mietvertrages infolge unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, innere Unruhen) unmittelbar und konkret erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich gemacht, so werden die im Mietvertrag und die in dessen Vermittlung beteiligten Personen von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Schadenersatz oder sonstige Ansprüche entstehen Ihnen in diesem Fall für keinen der Beteiligten.
12. Datenweitergabe
Die H&P Touristik GmbH in Bonn ist berechtigt, alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen dieses Vertrages bekannt geworden sind, an den/die Wohnungseigentümer*in und ausschließlich im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen auch an Behörden (z.B. Kurverwaltung) weiterzuleiten. Eine Weitergabe an sonstige Stellen, insbesondere zu gewerblichen Zwecken erfolgt nicht. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, ist an uns ein schriftlicher Widerspruch in Textform zu erklären. Für diesen Fall behalten der/die vermietende Eigentümer*in und wir uns allerdings den Rücktritt vom Vertrag vor.
13. Baulärm/Baustelle
Sollte es sich unvorhergesehen ergeben, dass es während der Mietzeit innerhalb oder in unmittelbarer Nähe der Ferienanlage, in der die gemietete Wohnung liegt, zu Beeinträchtigungen durch Baustellen oder Baulärm kommen könnte, wird der/die Mieter*in davon unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Die H&P Touristik GmbH in Bonn ist nach Kräften bemüht, Störungen für den/die Mieter*in soweit irgend möglich zu verhindern. Gelingt dies allerdings nicht oder nicht vollständig, so stehen dem/der Mieter*in Schadenersatzansprüche nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der H&P-Touristik GmbH zu. Die mietvertraglichen Rechte des Mieters im Verhältnis zum Eigentümer werden nicht eingeschränkt.
14. Ausfall von Freizeitanlagen
Der Ausfall einzelner Freizeiteinrichtungen (z.B. Schwimmbad, Spielzimmer etc.) berechtigt nicht zur Rückforderung bzw. Teilrückforderung der Miete, es sei denn, der Ausfall ist von der H&P Touristik GmbH oder dem/der vermietenden Eigentümer*in zu vertreten. Die H&P Touristik GmbH ist gehalten, den Ausfall unverzüglich zu beseitigen.
15. Allgemeine Verpflichtungen / Hausordnung
Der/Die Mieter*in ist verpflichtet, sich an die in dem jeweiligen Haus oder der jeweiligen Ferienanlage geltende Hausordnung zu halten. Die Hausordnung ist in der Regel ausgehängt, jedenfalls aber in dem örtlichen Vermietungsbüro einzusehen. Nachhaltiges schuldhaftes Übertreten der Hausordnung berechtigt die H&P Touristik GmbH für den/die Vermieter*in, den Rücktritt vom Mietvertrag zu erklären und die sofortige Räumung des Mietobjekts und der Ferienanlage zu verlangen. Ansprüche auf Mieterstattung, Schadenersatz oder sonstige Zahlungen stehen dem/der Mieter in diesem Fall nicht zu.
16. Auszug aus der Hausordnung
Die Endreinigung wird ausschließlich durch das Personal der H&P Touristik GmbH ausgeführt. Es wird erwartet, dass der/die Mieter*in zum Mietende die Bettwäsche abzieht, die Decken faltet, Mülleimer leert und den Müll an der dafür vorgesehenen Stelle entsorgt, sowie Geschirr, Besteck, Töpfe, Herd, Kühlschrank und Bad sauber zurücklässt. Der/Die Mieter*in hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und ist verpflichtet, während der Mietzeit etwa entstehende Mängel oder Schäden sofort im örtlichen Vermietungsbüro der H&P Touristik GmbH zu melden.
17. Sicherheitsleistung
Die H&P Touristik GmbH in Bonn ist berechtigt, vom Mieter eine Sicherheitsleistung in Höhe von 150,00 EURO zu verlangen. Die Sicherheitsleistung ist bei Anreise im örtlichen Vermietungsbüro in bar zu hinterlegen und wird bei der Abreise zurückbezahlt, soweit keine vom Mieter zu verantwortenden Schäden am Mietobjekt oder sonstige Forderungen der H&P Touristik GmbH in Bonn bzw. des vertretenden Eigentümers vorliegen. Bei Vorliegen solcher Schäden oder Bestehen von Forderungen ist die H&P Touristik GmbH zur Aufrechnung mit der Sicherheitsleistung berechtigt. Die Rückzahlung der Sicherheitsleistung bei Mietende gilt grundsätzlich nicht als Verzicht auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen seitens des Eigentümers oder H&P Touristik GmbH, sofern sich nachträglich noch vom Mieter zu verantwortende Schäden am Mietobjekt herausstellen.